Die Probezeit ist ein befristeter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten prüfen können, ob die Zusammenarbeit passt. Für Arbeitgeber gilt dabei: Die Kündigungsfristen sind deutlich kürzer als im laufenden Arbeitsverhältnis, und es gelten besondere Regelungen, die Du kennen solltest. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Probezeit, Rechte und häufige Fehler.
Wie lange darf eine Probezeit dauern?
Die Probezeit darf in Deutschland maximal sechs Monate dauern. Diese Grenze ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz: Nach sechs Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz, sodass Arbeitgeber eine Kündigung sozial rechtfertigen müssen. Eine kürzere Probezeit ist selbstverständlich möglich und muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
Wird im Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart, beginnt der Kündigungsschutz nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten trotzdem. Die Probezeit ist also keine automatische Voraussetzung, sondern eine bewusste vertragliche Entscheidung. In der Praxis vereinbaren die meisten Arbeitgeber eine Probezeit von drei bis sechs Monaten.
Wichtig: Bei Ausbildungsverhältnissen gelten abweichende Regelungen. Hier schreibt das Berufsbildungsgesetz eine Probezeit von mindestens einem Monat und maximal vier Monaten vor.
Was sind die Kündigungsrechte des Arbeitgebers in der Probezeit?
Während der Probezeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen, ohne einen besonderen Grund nennen zu müssen. Eine soziale Rechtfertigung der Kündigung ist nicht erforderlich, weil der Kündigungsschutz in dieser Phase noch nicht gilt. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen.
Diese verkürzte Kündigungsfrist gilt in beide Richtungen: Auch Arbeitnehmer können mit zwei Wochen kündigen. Entscheidend ist, dass die Kündigung innerhalb der vereinbarten Probezeit ausgesprochen wird. Wird die Kündigung erst nach Ablauf der Probezeit erklärt, greift der volle Kündigungsschutz.
Einige Einschränkungen bestehen dennoch. So darf auch in der Probezeit nicht aus diskriminierenden Gründen gekündigt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Beschäftigte vor Kündigungen, die an Merkmale wie Geschlecht, Herkunft oder Religion anknüpfen. Ebenso genießen Schwangere und Betriebsratsmitglieder besonderen Schutz, der auch in der Probezeit gilt.
Welche Fehler machen Arbeitgeber häufig bei der Probezeit?
Der häufigste Fehler ist, die Probezeit passiv zu gestalten: Neue Mitarbeitende werden eingestellt und sich selbst überlassen, ohne strukturiertes Onboarding, klare Erwartungen oder regelmäßiges Feedback. Wenn am Ende der Probezeit die Leistung nicht stimmt, haben Arbeitgeber oft selbst dazu beigetragen, weil sie die Einarbeitung dem Zufall überlassen haben.
Weitere typische Fehler sind:
- Fehlende Dokumentation: Wenn Leistungsprobleme nicht schriftlich festgehalten werden, fehlt im Zweifelsfall die Grundlage für eine fundierte Entscheidung am Ende der Probezeit.
- Kein Feedback-Gespräch: Viele Arbeitgeber führen erst am Ende der Probezeit ein Gespräch. Dabei wäre frühzeitiges Feedback die Chance, Probleme zu korrigieren, bevor die Probezeit endet.
- Zu späte Kündigung: Wer erst nach Ablauf der sechs Monate kündigt, verliert die vereinfachten Kündigungsrechte. Die Frist muss im Blick behalten werden.
- Unrealistische Erwartungen: Neue Mitarbeitende brauchen Zeit, um sich einzuarbeiten. Wer in den ersten Wochen Höchstleistung erwartet, bewertet zu früh und zu hart.
Gerade in mittelständischen Unternehmen, in denen HR-Kapazitäten oft begrenzt sind, bleibt die strukturierte Begleitung neuer Mitarbeitender häufig auf der Strecke. Das kostet langfristig mehr, als es spart: Eine gescheiterte Einstellung bedeutet erneuten Recruiting-Aufwand, Einarbeitungszeit und Produktivitätsverlust. Wer verstehen möchte, warum Stellen häufig unbesetzt bleiben, findet dort auch Ansätze, wie sich solche Situationen von vornherein vermeiden lassen.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus ist grundsätzlich nicht möglich, wenn dadurch der Beginn des Kündigungsschutzes hinausgezögert werden soll. Das Kündigungsschutzgesetz greift nach sechs Monaten unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Eine vertragliche Vereinbarung, die die Probezeit auf acht oder zehn Monate ausdehnt, ist in diesem Punkt unwirksam.
Was jedoch möglich ist: Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit längere Zeit krank war und deshalb kaum beurteilt werden konnte, können beide Seiten einvernehmlich eine Verlängerung vereinbaren. Diese muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen und darf die Gesamtdauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
Alternativ können Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit eine befristete Weiterbeschäftigung vereinbaren, um mehr Zeit zur Beurteilung zu gewinnen. Das ist rechtlich zulässig, aber an enge Voraussetzungen geknüpft und sollte arbeitsrechtlich sorgfältig geprüft werden.
Wie sollte ein Arbeitgeber die Probezeit aktiv nutzen?
Die Probezeit ist keine Wartezeit, sondern eine aktive Beurteilungs- und Integrationsphase. Arbeitgeber, die diese Zeit strukturiert gestalten, treffen am Ende fundiertere Entscheidungen und erhöhen gleichzeitig die Chance, dass neue Mitarbeitende langfristig bleiben. Ein gutes Onboarding ist kein Luxus, sondern eine Investition in die Bindung.
Konkrete Maßnahmen für eine gut gestaltete Probezeit:
- Klare Erwartungen kommunizieren: Bereits am ersten Tag sollten neue Mitarbeitende wissen, woran sie gemessen werden. Welche Aufgaben stehen an? Welche Ziele sollen bis wann erreicht sein?
- Strukturiertes Onboarding: Ein Einarbeitungsplan mit festen Ansprechpersonen, Terminen und Meilensteinen hilft neuen Mitarbeitenden, schnell produktiv zu werden.
- Regelmäßige Feedback-Gespräche: Mindestens nach dem ersten Monat und vor Ablauf der Probezeit sollte ein strukturiertes Gespräch stattfinden, in dem beide Seiten offen Rückmeldung geben.
- Dokumentation führen: Beobachtungen, Stärken und Entwicklungsfelder schriftlich festhalten, um am Ende der Probezeit eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
- Frühzeitig handeln: Wenn Probleme erkennbar sind, sollten diese sofort angesprochen werden, nicht erst kurz vor Ablauf der Probezeit.
Die Probezeit endet mit einer Entscheidung: Weiterbeschäftigung oder Trennung. Diese Entscheidung ist leichter und fairer, wenn die Probezeit von Anfang an bewusst gestaltet wurde. Wer die Probezeit als reines Abwarten versteht, verschenkt wertvolle Zeit auf beiden Seiten.
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